Open/Close Menu

Unsere Parlamente seien als Orte nicht mehr geeignet, um Antworten auf drängende Zukunftsfragen zu finden, konstatiert der belgische Historiker David van Reybrouck in seinem viel diskutierten Buch "Gegen Wahlen – Warum Abstimmen nicht demokratisch ist". Weil die gewählten Vertreter des Volkes inzwischen eine neue "Oligarchie" bildeten, eine "Kaste von Karrieristen", die die Herrschaft des Mittelmaßes begünstige. An ihrer Stelle sollten sich Bürgerinnen und Bürger lieber in offenen Diskussionen selbst Expertenwissen aneignen, Vorschläge machen und dann darüber abstimmen.

 

Van Reybrouck plädiert für eine aleatorische Demokratie, wie sie nicht nur im antiken Athen, sondern zur Zeit der Renaissance auch in den Republiken Venedig, Florenz und Aragón selbstverständlich war. Kennzeichnend für die aleatorische Demokratie ist das Losverfahren als Mittel, um Bürgerinnen und Bürger für eine begrenzte Zeit zu politischer Arbeit zu verpflichten.

 

„Grundlage der demokratischen Verfassung ist die Freiheit“, schreibt schon Aristoteles. „Von der Freiheit aber ist zunächst ein Stück, dass das Regieren und Regiertwerden reihum geht.“ Rotation der Regierung also: Bürger sollen nicht nur eine Meinung zur Politik haben, sondern gelegentlich selbst Politiker sein. Im alten Athen konnte dementsprechend jeder von ihnen damit rechnen, für eine begrenzte Zeit in der Judikative, Legislative oder Exekutive dienen zu müssen – nach dem Zufallsprinzip. Auf diese Weise sollte die Anfälligkeit für Korruption und Klüngelei minimiert werden.

 

Auch im 21. Jahrhundert gibt es Beispiele von Bürger*innen-Versammlungen, die erfolgreich in politische Entscheidungs- und Gestaltungsprozesse mit einbezogen wurden. So erarbeiteten 25 isländische Bürger*innen von 2010-2012 eine neue Verfassung, die mit großer Mehrheit in einem Referendum angenommen, vom Parlament bislang aber noch nicht in Kraft gesetzt wurde. 100 irische Bürger*innen waren 2013 gemeinsam mit 3 abgeordneten Politikern verantwortlich für acht neue Verfassungsartikel, die u.a. – nachdem sie ebenfalls einen Volksentscheid passierten – die Eheschließung "ungeachtet des Geschlechts" für gesetzmäßig erklären.

© 2024 LICHTHOF Theater Hamburg